Der EU Data Act ist eine EU-Verordnung, die den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten regelt. In der Landwirtschaft betrifft dies z. B. Nutzungs- und Betriebsdaten von Landmaschinen, Sensoren und Stalltechnik.
Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) schafft EU-weit einheitliche Regeln dafür, wer unter welchen Bedingungen auf Daten zugreifen darf, die bei der Nutzung vernetzter Produkte („connected products“) und verbundener Dienste („related services“) entstehen. Ziel ist es, Datenzugang und Datennutzung fairer zu machen, Innovationshemmnisse zu reduzieren und Abhängigkeiten (z. B. durch Daten- oder Cloud-Lock-in) zu verringern. [1] [2]
Der Data Act ist Teil der europäischen Datenstrategie. Diese verfolgt das Ziel, einen Binnenmarkt für Daten zu stärken und mehr Datennutzung für Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen. [3]
In diesem Kontext adressiert der Data Act insbesondere ein Problem: Daten aus vernetzten Produkten liegen häufig faktisch bei Herstellern oder Plattformen, obwohl sie durch die Nutzer der vernetzten Geräte oder verbundenen Dienste „mit erzeugt“ werden. [2]. Mit dem Data Act wird erstmals im Rahmen einer gesetzlichen Regelung der Nutzer im beschriebenen Zusammenhang in den Blick genommen. Er wird mit mehreren Ansprüchen ausgestattet, um ihn an der Datenwertschöpfungskette zu beteiligen. Dieser nutzerzentrierte Ansatz des Data Act berücksichtigt die Miturheberschaft der Nutzerinnen und Nutzer an den bei der Geräte- oder Diensteverwendung erzeugten Daten.
Zugang zu produktgenerierten Daten (B2C/B2B): Nutzer vernetzter Produkte oder verbundener Dienste sollen auf die bei der Nutzung entstehenden Daten zugreifen können und diese, wenn sie wollen, auch an Dritte weitergeben können. [2]
Regeln für faire Datenweitergabe zwischen Unternehmen: Rahmenbedingungen gegen unangemessene, einseitige Vertragsklauseln und für faire Bedingungen beim Datenteilen. [1] [2]
Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud/Edge): Maßnahmen zur Reduzierung von Lock-in-Effekten und zur Erleichterung von Anbieterwechseln. [2]
Zugriff des öffentlichen Sektors in Ausnahmelagen: Unter eng definierten Voraussetzungen können öffentliche Stellen in Not- bzw. Krisensituationen Daten anfordern, wenn diese sonst nicht verfügbar sind. [1]
Der Data Act ist als Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten anwendbar und muss nicht durch nationales Recht umgesetzt werden. Er gilt seit 12. September 2025. [2]
Der oben erwähnte nutzerzentrierte Ansatz des Data Act stärkt auch die Position von Landwirtinnen und Landwirten bei der Nutzung entsprechender Produkte oder Dienste. Das gilt vor allem, wenn Betriebe mit Connected Products arbeiten, die laufend Betriebs- und Nutzungsdaten erzeugen, z. B.:
Den Landwirten stehen folgende nutzerbezogene Ansprüche gegenüber Herstellern oder Dienstanbietern zu:
Darüber hinaus dürfen Hersteller oder Dienstanbieter gemäß dem geltenden Art. 4 Abs. 13 Data Act die ohne Weiteres verfügbaren Daten, bei denen es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, nur auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Landwirt nutzen. Ergänzend für diese Verträge enthalten Art. 8 und Art. 13 Data Act Vorgaben im Hinblick auf Fairness und Ausgewogenheit der Bedingungen.
Praktische Bedeutung: Landwirtschaftliche Betriebe können durch den Data Act leichter Daten erhalten und diese für eigene Auswertungen, betriebsübergreifende Softwarelösungen oder unabhängige Dienstleister (d.h. Dritte) nutzbar machen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. [2]
Der Data Act ist anbieterneutral und nicht sektorspezifisch und betrifft damit grundsätzlich alle vernetzten Produkte und verbundenen Dienste, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Es kommt also nicht darauf an, ob es sich um ein Herstellerunternehmen aus der EU handelt. Damit hat der Data Act Bedeutung insbesondere für Hersteller/Anbieter solcher Produkte und Dienste (z. B. Landtechnik, Stalltechnik, Sensorik, Farm-Software), aber auch Nutzer dieser Produkte (z. B. landwirtschaftliche Betriebe), Dritte, an die Daten auf Wunsch des Nutzers weitergegeben werden, sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (z. B. Cloud/Edge), soweit sie unter die Definitionen und Pflichten der Verordnung fallen. [1] [2]
Der Data Act gilt für Daten mit und ohne Personenbezug und ändert nicht die Pflichten aus dem Datenschutzrecht. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die entsprechenden Datenschutzanforderungen. Zudem unterliegen Geschäftsgeheimnisse einem besonderen Schutz, sowohl für Hersteller/Diensteanbieter als auch für, sondern auch im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse des Landwirts. [1] [4]
Für den Agrarsektor stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung, so z.B. eine Kurzinformation zur spezifischen Bedeutung des Data Act für den Agarsektor. [5] Darüber hinaus hat BMLEH Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten vernetzter Landmaschinen als unverbindliche Hilfestellung veröffentlicht. [6] Das vom BMLEH geförderte und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreute Projekt AgriData-Observatory bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit Datennutzungsverträgen nach dem Data Act zu teilen und Ideen für die Weiterentwicklung der Musterbedingungen zu diskutieren.
Unabhängig von agrarbezogenen Aspekten ist die Bundesnetzagentur zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Data Act. Sie unterstützt die Marktakteure und überwacht die Einhaltung der neuen Regeln, wie etwa die Vorschriften zum vereinfachten Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Umfangreiche Erläuterungen zum Data Act finden sich auf der dortigen Website. [7]
Chancen
mehr Datensouveraenität für Betriebe: leichterer Zugang zu produktgenerierten Daten und Option zur Weitergabe an Dritte. [2]
Wettbewerb & Innovation: geringere Abhängigkeit von einzelnen Ökosystemen, neue digitale Services und Auswertungen möglich.[2]
Risiken
Hier folgen passende Praxisbeispiele
M. Sc. Svea Lynn Schaffner, Projektmanagerin FARMWISSEN (erstellt mit Unterstützung von ChatGPT)
Jannis Sokianos, Referent BMLEH Referat 114: Justitiariat, Informationszugangsgesetze, Digitalrecht